Finanzbuchhaltung

Ziel der Buchführung ist es, alle baren und unbaren Geschäftsvorfälle eines Jahres chronologisch lückenlos zu erfassen. Am Ende des Geschäftsjahres werden dann das Vermögen und die Schulden ermittelt und eine Bilanz erstellt. Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorschriften über Art und Umfang der Buchführung erlassen. Diese richten sich nach der Rechtsform und der Größe eines Unternehmens.

Unsere Dienstleistungen in der Finanzbuchhaltung bieten wir Ihnen als Außer-Haus-Lösung und als Im-Haus-Lösung an.

Unser Service umfasst folgende Punkte:

  • Einrichtung der Buchführung
  • Buchungen der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Debitoren- und Kreditorenkontrolle
  • Kalkulation
  • Kostenkontrolle
  • Anlagenbuchhaltung
  • Abschreibungen und Rücklagen
  • fristgerechte Erstellung der Unterlagen
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • permanente Kontrolle


Ihre Finanzbuchführung soll nicht nur den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sie soll auch Ihren persönlichen Vorstellungen gerecht werden, die Sie an eine Finanzbuchführung als Informations-, Kontroll- und Planungsinstrument stellen. Natürlich in einer Qualität, die nicht nur das Finanzamt, sondern auch zum Beispiel Ihre Hausbank zufriedenstellt. Durch eine aussagekräftige Finanzbuchführung und entsprechende betriebswirtschaftliche Auswertungen wird Ihr Unternehmen transparent. Wir bereiten Ihre Finanzbuchführung auch als Grundlage für ein weitergehendes Berichtswesen an übergeordnete oder an externe Stellen vor. Den Umfang, der von uns auszuführenden Buchführungsarbeiten bestimmen Sie nach einer Vorberatung. Anhand Ihrer eigenen Möglichkeiten und Wünsche kann dann die Aufgabenverteilung zwischen Ihnen und uns festgelegt werden.